Alarm + Video Schweiz AG ist bestrebt, die angegebenen Termine einzuhalten. Bauseitige Verzögerungen können aber die Einhaltung der vereinbarten Termine erschweren oder verunmöglichen. Alarm + Video Schweiz AG haftet nicht für die Folgen, die aus solchen Verzögerungen entstehen. Zusätzliche Arbeitsstunden oder andere Mehrkosten, die Alarm + Video Schweiz AG daraus entstehen, werden von Alarm + Video Schweiz AG nach vorgängiger Mitteilung an den Kunden verrechnet.
Installationstermine, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind, sind verbindlich. Die Arbeitszeit von Alarm + Video Schweiz AG ist zwischen 08.00 Uhr morgens und 17.00 Uhr abends. Während dieser Zeit muss der Firma Alarm + Video Schweiz AG zwingend Zutritt zum Objekt gewährt werden. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, während dieser Zeit die Installation abzunehmen und an der Instruktion teilzunehmen.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug hat die Alarm + Video Schweiz AG das Recht, auf die Erbringung der Leistung zu verzichten, vom Vertrag zurückzutreten und/oder den daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.
Der Kunde kann den Termin für die Installation bis 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin kostenlos verschieben. Für kurzfristigere Terminänderungen behält es sich die Firma Alarm + Video Schweiz AG vor, eine pauschale Gebühr von CHF 500.- zu verrechnen.
Nichteinhalten des Termines berechtigt den Kunden nicht zu Entschädigungsansprüchen.