Allgemeines

Für die Lieferung und Installation von Anlagen und Systemen der Alarm + Video Schweiz AG gelten die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht anderweitige oder abweichende Vereinbarungen formuliert und von Alarm + Video Schweiz AG schriftlich bestätigt wurden.

Preise

Alle unsere Preise verstehen sich in CHF zuzüglich Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten.

Falls sich zwischen Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der vertragsgemässen Lieferungen die Lohn- oder Materialkosten ändern, bleiben Preisanpassungen vorbehalten.

Angebote

Angebote sind verbindlich und bis auf dem auf der Offerte ausgewiesenen Termin gültig. Danach sind sie freibleibend. Regie Arbeiten und unvorhergesehene, bauseitig bedingte Mehrarbeiten werden zum tatsächlichen Aufwand zu CHF 169.– pro Stunde ausgeführt. Reisespesen werden zusätzlich mit CHF 1.75.- pro Kilometer berechnet.

Bestellungen & Aufträge

Mit Entgegennahme der Bestellung und Senden der Auftragsbestätigung oder mit Abschluss eines schriftlichen Vertrages mit dem Kunden, verpflichtet sich die Alarm + Video Schweiz AG zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, Alarm + Video Schweiz AG mit 50% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Sofern die Annullation später als 30 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, ist der vollständige Preis zu bezahlen. Bereits produziertes und/oder geliefertes Material ist zu 100% zu bezahlen, unabhängig vom Zeitpunkt der Annulation.

Termine

Alarm + Video Schweiz AG ist bestrebt, die angegebenen Termine einzuhalten. Bauseitige Verzögerungen können aber die Einhaltung der vereinbarten Termine erschweren oder verunmöglichen. Alarm + Video Schweiz AG haftet nicht für die Folgen, die aus solchen Verzögerungen entstehen. Zusätzliche Arbeitsstunden oder andere Mehrkosten, die Alarm + Video Schweiz AG daraus entstehen, werden von Alarm + Video Schweiz AG nach vorgängiger Mitteilung an den Kunden verrechnet.

Installationstermine, die in der Auftragsbestätigung angegeben sind, sind verbindlich. Die Arbeitszeit von Alarm + Video Schweiz AG ist zwischen 08.00 Uhr morgens und 17.00 Uhr abends. Während dieser Zeit muss der Firma Alarm + Video Schweiz AG zwingend Zutritt zum Objekt gewährt werden. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, während dieser Zeit die Installation abzunehmen und an der Instruktion teilzunehmen.

Gerät der Kunde in Annahmeverzug hat die Alarm + Video Schweiz AG das Recht, auf die Erbringung der Leistung zu verzichten, vom Vertrag zurückzutreten und/oder den daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.

Der Kunde kann den Termin für die Installation bis 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin kostenlos verschieben. Für kurzfristigere Terminänderungen behält es sich die Firma Alarm + Video Schweiz AG vor, eine pauschale Gebühr von CHF 500.- zu verrechnen.

Nichteinhalten des Termines berechtigt den Kunden nicht zu Entschädigungsansprüchen.

Inbetriebsetzung

Die Inbetriebsetzung der von Alarm + Video Schweiz AG installierten Systeme erfolgt durch die Alarm + Video Schweiz AG. Diese beinhaltet eine Funktionskontrolle und eine ausführliche Kundeninstruktion. Ebenfalls schliesst die Inbetriebsetzung anlagenspezifisch und sofern verfügbar, die Einbindung des Systems ins lokale Netzwerk (LAN) sowie das mobile Netz sowie die Einrichtung der Applikation oder Anwendersoftware (APP) auf einem stationären sowie einem mobilen Gerät bzw. Rechner oder Smartphone ein. Der Bauherr bzw. der Kunde sorgt dafür, dass am Tage der Installation die einwandfreie Funktion des Netzwerkes (LAN) sowie die Netzspannungsversorgung gewährleistet ist und die notwendigen Zugangsdaten zum Router verfügbar sind.

Alarm + Video Schweiz AG ist nicht befugt, an Kundennetzwerken Konfigurationsanpassungen vorzunehmen; sind solche für die Einbindung der von Alarm + Video Schweiz AG gelieferten Systeme notwendig, so ist der Bauherr bzw. der Kunde dafür verantwortlich, dass am Tage der Einbindung eine entsprechend befugte und technisch versierte Person entweder vor Ort ist oder per Fernzugriff die notwendigen Anpassungen bei Bedarf vornehmen kann. Zusatzaufwendungen, welche durch Nichteinhaltung dieser Anweisungen entstehen, werden separat verrechnet. Die Verfügbarkeit von Mobile-Telefonnetzen kann von Alarm + Video Schweiz AG nicht garantiert werden, weshalb Alarm + Video Schweiz AG für eingeschränkte Funktionen bei nicht vorhandenem oder schwachem/instabilen Mobiletelefonnetz keine Verantwortung übernimmt. Gleiches gilt für instabile oder unterdurchschnittlich schnelle Netzwerke.

Wartung und Support

Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag mit der Alarm + Video Schweiz AG abzuschliessen.

Der Leistungsumfang ist je nach Wartungsstufe unterschiedlich.

Ohne entsprechenden Wartungsvertrag stehen Ihnen folgende Dienstleistungen bei einer Störung Ihres Systems kostenlos zur Verfügung:

Technischer Telefon-Support, werktags von 8.00 – 17.00 Uhr
Reaktionszeit (Rückruf): innerhalb von 8 Stunden nach Meldungseingang
Remotesupport, sofern möglich
Führen der Kundenstammdaten

Ausgeschlossen von diesem kostenlosen Support sind generell alle Bedienungsfehler und:

Wiederherstellen von Passwörtern
Support zur Installation von Apps und Programmen auf mobilen Devices und PCs
Auswerten von Videodateien und Protokollen
Bedienerschulungen am Telefon
Diagnose von Netzwerkfehlern oder Ähnlichem

Garantie

Alarm + Video Schweiz AG gewährt auf die von ihr installierten Produkte die Herstellergarantie des jeweiligen Produkteherstellers. Diese Garantie ist, vorbehalten davon abweichender schriftlicher Vereinbarungen, auf 2 Jahre nach Auftragserledigung begrenzt. Die Gewährleistung für Produktemängel ist auf das Recht auf Ersatzlieferung beschränkt. Andere Mängelrechte bestehen nicht.

Für normale Abnützungen und Verschleissteile sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung, Beschädigungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte übernimmt Alarm + Video Schweiz AG keine Garantie. Die Alarm + Video Schweiz AG kann die Garantieleistung ablehnen, sowie die Anlage und/oder das System nicht ordnungsgemäss gewartet wurde.

Leistungsumfang

Leistungen, welche im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden zu den am Ausführungsdatum aktuellen Ansatz zusätzlich verrechnet. Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen, am Gesamtbau beteiligten Firmen, liegt beim Bauherrn bzw. der Bauleitung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zusätzlicher Aufwand von Alarm + Video Schweiz AG, welcher durch Drittfirmen infolge Nichtbeachtens von Ausführungsanweisungen verursacht wurde, wird separat verrechnet. Ungeplante Arbeitsunterbrüche und Behinderungen, welche nicht in der Verantwortung von Alarm + Video Schweiz AG liegen, sowie daraus entstehende Umtriebe, Spesen und Reisezeiten werden separat verrechnet.

Zahlungsbedingungen

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen: 30 Tage netto oder 2% Skonto bei Barzahlung bzw. Zahlung innerhalb von 10 Tagen.

Die Rechnung ist fällig, sobald das bestellte Material geliefert und installiert ist. Eventuelle Änderungswünsche und Zusatzlieferungen, sowie Terminverschiebungen wie unter Punkt 5. Termine erläutert, entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Pflicht die Rechnung fristgerecht zu bezahlen.

Die Alarm + Video Schweiz AG behält sich vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% zu verlangen.

Für Projekte welche in mehreren Ettappen abgewickelt werden sind die Zahlungskonditionen wie folgt.

30% bei Auftragserteilung
60% nach Lieferung
10% nach Abnahme

Zahlungsverzug

Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit in Verzug. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich die Alarm + Video Schweiz AG das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. Alarm + Video Schweiz AG belastet ab Eintritt des Zahlungsverzuges 5% p.a. Verzugszins.

Die Alarm + Video Schweiz AG ist berechtigt, eine Mahngebühr in der Höhe von 50.-. CHF zu erheben.

Der Kunde kann Alarm + Video Schweiz AG nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung gemäss Vertrag bleibt die Alarm + Video Schweiz AG Eigentümerin der Lieferung. Der Kunde verpflichtet sich, die notwendigen Massnahmen vorzukehren, damit dieser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist das ordentlich zuständige Gericht am Sitz der Alarm + Video Schweiz AG.

Es gilt Schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen.

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